Barkeeper bei Unfall in Göttingen getötet: 25-Jähriger vor Gericht
Nach einem tödlichen Unfall in Göttingen 2023 steht ein 25-Jähriger vor Gericht. Ihm wird ein illegales Autorennen unter Alkoholeinfluss mit Todesfolge vorgeworfen. Ein bekannter Barkeeper war dabei gestorben.
Bei einer Verurteilung drohten dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft, sagte ein Sprecher des Landgerichts Göttingen. Das Gericht hat Verhandlungstermine bis zum 8. Oktober angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, am 1. Oktober 2023 um kurz nach Mitternacht betrunken mit Tempo 120 über eine Straße am Rand der Innenstadt gerast zu sein. Er sei dabei auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem entgegenkommenden Audi kollidiert. Der 31-jährige Audi-Fahrer erlitt so schwere Verletzungen, dass er wenige Stunden später im Universitätsklinikum Göttingen starb. Laut Gutachten hatte er keine Chance: Er sei mit normaler Geschwindigkeit unterwegs gewesen und habe nicht mehr ausweichen oder bremsen können, erklärte ein Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft im Februar.
Autofahrer war stark alkoholisiert
Durch die Wucht des Aufpralls war noch ein weiteres Auto in Mitleidenschaft gezogen worden, das kurz hinter dem Audi gefahren war. Dessen Fahrer war einer der Zeugen, die vor Gericht aussagten. "Da war überhaupt keine Reaktionszeit", sagte er, so schnell habe der BMW den Audi frontal gerammt. Er selbst wurde körperlich nur leicht verletzt, leidet nach eigenen Angaben aber bis heute psychisch unter den Folgen des Unfalls. Laut Anklage hatte der 25-jährige mutmaßliche Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unglücks einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,86 Promille. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille gilt ein Pkw-Fahrer als absolut fahruntüchtig.
Opfer war bekannter Barkeeper aus Göttingen
Der Fall hat in Göttingen hatte großes Entsetzen und Anteilnahme ausgelöst - bis heute. Der Getötete war ein bekannter Barkeeper. Er arbeitete in einem Göttinger Hotel. Auch fast ein Jahr nach dem Unglück lagen noch frische Blumen an der Unfallstelle. Die Familie des Opfers trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf.
Angeklagter äußert sich nicht
Der mutmaßliche Unfallverursacher hat die Anklage äußerlich regungslos aufgenommen. Auch auf die Aussagen der Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten oder von dem 25-Jährigen zuvor überholt worden waren, hat er nicht reagiert. Da der Angeklagte aus Polen stammt, muss ein Dolmetscher alles übersetzen. Über seinen Verteidiger hatte der Mann mitteilen lassen, dass er sich zu den Vorwürfen noch nicht äußern wolle.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind seit 2017 unter Strafe gestellt
Obwohl der Angeklagte in Göttingen wohl mit niemand anderem um die Wette gefahren ist, ist er wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt. Denn der Straftatbestand gilt auch für "Alleinraser" - und zwar dann, wenn sich jemand mit "nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos" fortbewegt, um eine "möglichst hohe Geschwindigkeit" zu erreichen. So steht es in Paragraph 315d des Strafgesetzbuches (StGB). Der Tatbestand war 2017 nach einem tödlichen Autorennen Berlin unter Strafe gestellt worden.