Mutter vor Augen der Kinder getötet? Urteil in Göttingen verschoben
Ein Mann soll seine Ehefrau vor den Augen der eigenen Kinder mit 23 Messerstichen getötet haben. Das Urteil wurde nun wegen einer Tonaufnahme verschoben, in der der Angeklagte seine Frau mit dem Leben bedroht haben soll.
Wie die Staatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen bestätigt, hatte die Polizei zuvor versucht, die Aufnahme mithilfe von KI zu übersetzen. Das Ergebnis sei aber unbrauchbar gewesen. Nun soll die Aufnahme professionell übersetzt werden. Die Tonaufnahme soll die getötete Ehefrau bereits im Januar 2024 heimlich gemacht haben. Darin habe der Mann angedroht, ihr ein "Verbrechen anzutun, das die Welt noch nicht gesehen habe", sagte die Anwältin der Nebenklage dem NDR Niedersachsen. Darin drücke sich ein weiteres Mordmerkmal aus - niedere Beweggründe, so die Anwältin. Der Angeklagte sei demnach davon überzeugt gewesen, wegen patriarchalen Besitzdenkens Kontrolle über die Frau ausüben und über ihr Leben bestimmen zu können.
Getötete Frau in Göttingen: Mordprozess am Landgericht
Das Urteil sollte ursprünglich am Mittwoch fallen. Nun ist das Urteil für spätestens den 20. Februar 2025 angesetzt, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem 40-jährigen Angeklagten Mord vor: Demnach habe der Angeklagte im Mai dieses Jahres gegen drei Uhr morgens ein am Vortag geschärftes Messer aus der Küche geholt und seine wehrlose, unbekleidete Frau mit mindestens 23 Stichen getötet. Aufgrund der Wehrlosigkeit des Opfers sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Über das Tatmotiv ist bislang nichts bekannt.
Staatsanwaltschaft: Mutter vor Augen der Kinder erstochen
Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat bestritten. Laut Aussagen der Polizei habe der Angeklagte selbst sowie eines der vier Kinder nach der Tat die Polizei gerufen. Die Kinder im Alter zwischen zwei und 16 Jahren seien durch die Schreie ihrer Mutter geweckt worden und mussten die Tat teils mit ansehen.
Gedenken an Opfer von Femizid
Wegen häuslicher Gewalt und Körperverletzung war der Angeklagte bereits polizeibekannt. Es habe Ermittlungen gegeben, die aber offiziell eingestellt wurden. Frauenorganisationen aus Göttingen bezeichnen die Tat als Femizid. Zum Prozessauftakt sowie kurz nach der Tat im Mai hatte das Göttinger Bündnis gegen Femizide, der Frauennotruf und das Göttinger Frauenhaus Kundgebung und eine Gedenkveranstaltung organisiert.