Musterverfahren von VW-Aktionären verzögert sich
Das Musterverfahren von VW-Aktionären, das eigentlich für Anfang kommenden Jahres geplant war, verzögert sich nun bis April 2018. Der Grund: Der Senat habe die von der Musterklägerin - der Sparkassen-Fondstochter Deka - gesetzte Frist zu den Feststellungszielen um einen Monat bis Ende Juli verlängert. Das teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Der Zeitplan habe entsprechend angepasst werden müssen. Die mündliche Verhandlung soll nun am 9. April 2018 beginnen.
Schadensersatzklagen in Höhe von neun Milliarden Euro
Bei den knapp 1.500 Klagen geht es dem Vernehmen nach um eine Schadenssumme von fast zwei Milliarden Euro. Zudem sind noch weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Insgesamt beläuft sich das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen auf fast neun Milliarden Euro.
Anleger wollen sich Verluste erstatten lassen
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist das zurück. Die Anleger wollen sich nun ihre Verluste am Aktienmarkt erstatten lassen: Die Kurse waren steil nach unten gerauscht, nachdem bekannt geworden war, dass VW Abgaswerte mit einer Software manipuliert hatte. Die Vorzugsaktien des Konzerns hatten seit dem Beginn der Krise zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren.