Landkreis Göttingen: Kein Vorkaufsrecht für Rhumequelle
Der Landkreis Göttingen hat am Montag vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. 2020 hatte der Landkreis sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht für die Rhumequelle geltend gemacht, nachdem ein privater Käufer das Grundstück erwarb. Doch der Käufer klagte – und das Gericht gab ihm recht. Das Urteil begründet sich auf mehrere Fehler im Bescheid des Landkreises: Zum einen sei die Ausübung des Vorkaufsrechts unklar und widersprüchlich formuliert gewesen. Zudem hätte das Recht nur auf Antrag der betroffenen Gemeinden erfolgen dürfen. Die Stadt Herzberg hatte jedoch keinen solchen Antrag gestellt, was den Vorgang rechtswidrig mache. Der Landkreis kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen.