Kind von Lore überrollt: Ex-Forstamtsleiter muss nicht vor Gericht
Nach dem tödlichen Unfall eines Schülers in einem Waldpädagogikzentrum im Landkreis Diepholz muss der ehemalige Leiter des Forstamtes sich nicht vor Gericht verantworten. Einen Prozess gibt es trotzdem.
Gegen den Mann bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag mit. Noch in diesem Jahr soll dagegen der Prozess gegen die damalige leitende Angestellte des Waldpädagogikzentrums beginnen.
Schüler stürzte ins Gleisbett
Im Juni 2019 hatten einige Fünftklässler aus Wolfsburg während einer Klassenfahrt auf einer Eisenbahn-Lore getobt, die auf einem Schienenstrang abgestellt war, und sie ins Rollen gebracht. Ein zehnjähriger Junge stürzte ins Gleisbett und wurde von dem 400 Kilogramm schweren Gefährt überrollt. Er starb noch an der Unfallstelle. Kinder, Lehrer und das Personal des Waldpädagogikzentrums standen unter Schock.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage
Im Februar 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Forstamtsleiter und die leitende Angestellte des Waldpädagogikzentrums wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben. Sie hätten keine geeigneten Schutzvorkehrungen getroffen, so der Vorwurf. Das Landgericht ließ die Anklage gegen den Mann nicht zu, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
Gericht sieht Pflicht bei Hausleitung
Die Beschwerde wies das Oberlandesgericht nun zurück: Der Grundstückeigentümer habe zwar Verkehrssicherungspflichten, wenn erkennbare Gefahren für Dritte vorhanden seien. Die Pflichten seien aber der Hausleitung übertragen worden. Der Beschluss ist rechtskräftig.