Greenpeace-Klage gegen VW scheitert vor Landgericht Braunschweig
Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage von Umweltschützern gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. Diese hatten unter anderem einen früheren Abschied vom Verbrennungsmotor gefordert.
Nach Ansicht des Gerichts müssen die drei von Greenpeace unterstützen Kläger die Emissionen des Volkswagen-Konzerns dulden. Denn: Dieser halte sich an Recht und Gesetz und es sei zivilrechtlich nicht möglich, von einem einzelnen Unternehmen mehr Umweltschutz zu fordern, als es der Gesetzgeber vorschreibe. Dieser wiederum sei durch das Klimaschutzgesetz ausreichend aktiv geworden.
Volkswagen hält Klimaklagen für falschen Weg
Volkswagen sieht sich durch die Abweisung der Klage in seiner Argumentation bestätigt. Klimaklagen gegen einzelne Unternehmen seien der falsche Weg und ohne rechtliche Grundlage. Zudem investiere Volkswagen Milliarden, um so schnell wie möglich klimaneutral zu werden.
Greenpeace kündigt Berufung an
Roland Hipp, geschäftsführender Greenpeace-Vorstand und einer der Kläger gegen VW, kündigte weitere juristische Schritte an. Die Entscheidung des Landgerichts sei lediglich ein Zwischenschritt. Er sei zuversichtlich, Volkswagen juristisch zu mehr Umweltschutz bewegen zu können. Sollte Greenpeace wie angekündigt Berufung gegen das Urteil einlegen, müsste sich als nächstes das Oberlandesgericht Braunschweig mit der Klage befassen.