Göttinger Professor verliert nach BGH-Urteil den Beamtenstatus
Ein Göttinger Professor hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) endgültig seinen Beamtenstatus verloren. Hintergrund waren körperliche Übergriffe auf zwei Doktorandinnen und eine Labormitarbeiterin.
Das Landgericht Göttingen hatte den 60-Jährigen im Februar 2024 unter anderem wegen wiederholten Schlägen aufs unbekleidete Gesäß einer Doktorandin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Seine Revision gegen das Urteil blieb erfolglos, sodass die Entscheidung nun rechtskräftig ist.
Professor verliert auch seine Pension
Mit der Verurteilung verliert der Professor automatisch seinen Beamtenstatus, da dieser bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erlischt. Neben dem Verlust seiner Pension muss er auch die Verfahrenskosten tragen.
Zusätzliche Klage der Uni Göttingen ist nun hinfällig
Die Universität Göttingen begrüßte die Entscheidung des BGH. Bereits seit 2017 habe die Uni dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle die Dienstgeschäfte verboten und seine Bezüge "um die gesetzlich maximal möglichen 50 Prozent gekürzt", wie ein Sprecher dem NDR mitteilte. Eine laufende Klage der Uni auf Entfernung aus dem Amt sei durch den BGH-Entscheid hinfällig geworden. "Das Beamtenverhältnis des Hochschullehrers endet mit sofortiger Wirkung ohne weiteres Verfahren", so der Sprecher. Ein Anwalt des Professors wollte sich auf NDR Anfrage nicht zu der BGH-Entscheidung äußern.