Gericht kippt weitgehendes Bordellverbot in Braunschweig
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat das weitgehende Bordellverbot in der Stadt Braunschweig gekippt. Seit 2022 waren Bordelle im gesamten Stadtgebiet pauschal verboten.
Ausnahmen galten nur für das klassische Rotlichtviertel und sogenannte Toleranzzonen, etwa in Gewerbegebieten. In einer Stadt wie Braunschweig mit mehr als 50.000 Einwohnern sei ein Verbot der Prostitution jedoch lediglich für Teile des Stadtgebiets zulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. So dürfe ein Verbot nur in Gebieten gelten, die durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist - also Gebiete mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen.
Gericht: Kriterien für Sperrbezirke nicht nachvollziehbar
Die Lüneburger Richter beanstandeten unter anderem die Kriterien, mit denen die Polizei die schutzbedürftigen Gebiete ermittelt hatte. Dies war mithilfe von Angaben der Stadt und einer Checkliste geschehen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Polizeidirektion etwa bei Kern-, Misch- und Gewerbegebieten eine Schutzbedürftigkeit pauschal unterstellt habe, so das Gericht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Gegen die bestehende Verordnung hatte es zuvor zwei Klagen gegeben. Die Urteile des OVG sind noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Lüneburger Gericht nicht zu, dagegen kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.