Geldanleger um Millionen betrogen: Haftstrafen für drei Männer
Das Landgericht Göttingen hat drei Männer wegen millionenschweren Betrugs mit gefälschten Online-Plattformen zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu acht Jahre gefordert.
Ein vierter Beschuldigter erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, weil er nicht mit deutschen Opfern in Verbindung gebracht werden konnte, wie der Richter begründete. Die Männer hatten Geldanleger als Teil eines Netzwerks mithilfe von Online-Plattformen allein in Deutschland um mehr als 20 Millionen Euro betrogen. Das sah das Landgericht Göttingen als erwiesen an. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, die Täter im Alter zwischen 30 und 52 Jahren seien Hintermänner einer internationalen Bande von Anlagebetrügern gewesen. Es hatte sich dabei um ein "gigantisches Netzwerk" gehandelt, das schwerpunktmäßig aus Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel agiert haben soll. Weltweit hatte es demnach eine sehr hohe Zahl an Betrugsopfern gegeben. Die Rede ist von über 24.000 Geschädigten, wie Mario Krause von der Spezialeinheit Cybercrime der Polizei Braunschweig sagte.
Zahlung von mehr als zwei Millionen Euro an Nebenkläger
Von den vier Männern soll zusätzlich zu den Haftstrafen auch noch Geld in Höhe von zum Teil mehreren hunderttausend Euro eingezogen werden. Ein 37-Jähriger wurde außerdem dazu verurteilt, mehr als zwei Millionen Euro an Nebenkläger zu zahlen. An gut 130.000 Euro davon muss sich laut Gericht auch ein 52-Jähriger beteiligen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft fordert Strafe mit Symbolcharakter
Weil durch den Betrugsfall ein derart hoher Schaden entstanden war, hatte die Staatsanwaltschaft ein besonders hohes Strafmaß gefordert. Je nach Rolle der Beteiligten hatte sie sich für Freiheitsstrafen zwischen zwei und acht Jahren ausgesprochen. Teilweise hatten auch die Verteidiger für Haftstrafen plädiert. Die Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt, nachdem das Gericht im Falle einer Verständigung Ober- und Untergrenzen für ihre Strafen in Aussicht gestellt hatte.
Online-Betrug mit angeblich lukrativen Geldanlagen
Laut Anklage hatten die Männer zwischen August 2017 und Oktober 2021 vier betrügerische Online-Plattformen betrieben. Sie boten dort angeblich lukrative Kapitalanlagen an und verleiteten Anlegerinnen und Anleger dazu, ein Startkapital einzuzahlen. Auf ihrem Account konnten die Anleger mit vermeintlichen Echtzeit-Kurven die Kursentwicklung verfolgen und wurden von Call-Center-Mitarbeitern dazu animiert, weiter einzuzahlen. Ihr Geld wurde laut Anklage jedoch nie angelegt, sondern von den Angeklagten unter Nutzung von Scheinfirmen und Finanzagenten verbucht und weitergeleitet. Laut Staatsanwaltschaft war ihr einziges Ziel gewesen, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld von den Anlegern zu erbeuten.
Angeklagte im Prozess um Online-Betrug legen Geständnis ab
Die Anklage war das Ergebnis umfangreicher internationaler Ermittlungen. Die Angeklagten waren im März 2023 in Bulgarien und Rumänien festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. Der Prozess ging nun schneller als erwartet zu Ende: Die Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt, nachdem das Gericht im Falle einer Verständigung Ober- und Untergrenzen für ihre Strafen in Aussicht gestellt hatte.