Online-Millionenbetrug: Prozess gegen vier Männer hat begonnen

Stand: 21.09.2023 16:03 Uhr

Vor dem Landgericht Göttingen hat der Prozess gegen vier Männer begonnen. Ihnen wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Sie sollen allein in Deutschland mehr als 23 Millionen US-Dollar erlangt haben.

Die Beschuldigten im Alter zwischen 30 und 52 Jahren sollen zwischen August 2017 und Oktober 2021 die verantwortlichen Betreiber der betrügerischen Online-Plattformen "fx-leader.com", "invcenter.com", "interactive-trading.com" und "qteck.io" gewesen sein. Über die Plattformen sollen sie mögliche Investoren dazu aufgefordert haben, ihre Kundendaten einzugeben. "Später sollen dann diese Anleger von Call-Center-Mitarbeitern angerufen und zu Investitionen veranlasst worden sein, wobei ihnen besonders hohe oder garantierte Gewinne in Aussicht gestellt worden sein sollen", sagte Mirjam Beckmann vom Landgericht Göttingen dem NDR Niedersachsen.

Über 5.000 Fälle allein in Deutschland

"Laut der Anklage soll das Geld auf keinen Fall angelegt worden sein, sondern über Finanzagenten zur Seite geschafft worden sein", so die Gerichtssprecherin. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen wirft den Beschuldigten vor, in 5.627 Einzelfällen allein in Deutschland einen Betrag in Höhe von mehr als 23 Millionen US-Dollar sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 2,26 Millionen Euro erlangt zu haben. Die Verfahren gegen vier weitere Verdächtigen wurden abgetrennt.

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Beschuldigte Teil einer internationalen Betrügerbande?

Die Anklage ist das Ergebnis umfangreicher internationaler Ermittlungen. Die Beschuldigten sollen Teil eines "großen Netzwerks aus verschiedenen Gehilfen und Mittätern" sein, das schwerpunktmäßig aus Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel agiert hat, so die Sprecherin. Hier seien Callcenter mit einer Vielzahl an Mitarbeitern eingerichtet gewesen.

Prozess wird im Oktober fortgesetzt

Vor dem Landgericht Göttingen sind die vier mutmaßlichen Täter wegen vier Fällen von gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt. Für jede Tat sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Einen Antrag der Verteidigung, den Prozess wegen Mängeln in der Anklage einzustellen, lehnte das Gericht am ersten Verhandlungstag als unbegründet ab. Am 15. Oktober wird der Prozess fortgesetzt.

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Hallo Niedersachsen | 21.09.2023 | 19:30 Uhr

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