Ein Mitarbeiter von Volkswagen in Mexiko bei der Endkontrolle eines Fahrzeugs. © Volkswagen/dpa Foto: Friso Gentsch

Gehalts-Inventur: Sind VW-Beschäftigte überbezahlt?

Stand: 10.01.2025 11:17 Uhr

Einer der größten Firmentarifverträge Deutschlands wird in den nächsten zwei Jahren neu bewertet: VW prüft sein Gehaltsgefüge und will die Löhne mit denen der Wettbewerber vergleichen.

von Annette Deutskens

Es war eine Frage, die die gesamte Tarifrunde 2024 begleitet hat: Verdienen VW-Beschäftigte mehr als der Branchendurchschnitt? Und wenn, ja: Wie viel mehr? Beim Tarifabschluss im Dezember hatten Unternehmen und Gewerkschaft dann angekündigt, dass das gesamte Entgeltsystem angeschaut und gegebenenfalls neu aufgestellt werde. Jetzt wird klarer, was das für die Beschäftigten bedeuten könnte. Denn die Eckpunkte des Konzepts sind im Verhandlungsergebnis festgeschrieben, das seit Mittwoch im VW-Intranet zu lesen ist.

Änderungen am Tarifvertrag sind eingeplant

Zwei Jahre wollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Vertreter Zeit für eine Art Inventur des Haustarifvertrags nehmen. Aber schon jetzt steht fest, dass Änderungen notwendig sind, wenn VW sein Sparziel von 1,5 Milliarden Euro jährlich bei den Arbeitskosten erreichen will. Denn der Konzern hat Änderungen am Tarifvertrag schon in das Sparziel eingepreist, ohne dass bisher feststeht, wie diese Änderungen genau aussehen werden.

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Gehalt sechs Prozent über Wettbewerbs-Niveau?

Grundlage für die Überprüfung ist die Annahme der Arbeitgeberseite, dass Volkswagen beim Gehalt etwa sechs Prozent über dem Wettbewerbs-Niveau liege. Allerdings ist im Verhandlungsergebnis festgeschrieben, dass die Beschäftigten keine entsprechenden Lohnkürzungen hinnehmen müssten - es gebe einen Bestandsschutz, jeder habe am Ende des Monats weiterhin das gleiche Gehalt auf dem Konto wie heute. "Niemandem wird ins bestehende Entgelt eingegriffen", so ein Betriebsrats-Sprecher.

Kürzungen treffen Neuzugänge ab 2027

Sollte es tatsächlich Kürzungen geben, dann betreffen sie Neueinstellungen in der Zukunft. Eine Kröte müssen aber möglicherweise auch die jetzigen Beschäftigten schlucken: Wer nach zwei Jahren Prüfung tatsächlich als "überbezahlt" gilt - in welchem Umfang auch immer - behält zwar sein Gehalt, profitiert aber zunächst nicht mehr im normalen Umfang von den Tariferhöhungen. Vorgesehen ist für solche Fälle lediglich eine Art Inflationsausgleich. Offen ist, in welchem Umfang Volkswagen unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt spart - und ab wann.

Überprüfung der Gehälter wird lange dauern

Klar ist dagegen: Sowohl bei den Beschäftigten selbst als auch bei Beobachtern wird mit Spannung erwartet, was die Überprüfung der Gehälter ergibt. Sind tatsächlich viele VW-Beschäftigte überbezahlt? Wenn ja, in welcher Beschäftigungsgruppe? Und war die Annahme von sechs Prozent tatsächlich richtig? Die "Gehalts-Inventur" dürfte jedenfalls nicht leicht werden. Eine passende Vergleichsgruppe zu finden etwa ist nur eine von vielen Herausforderungen. Allen Schwierigkeiten zum Trotz soll vom 1. Januar 2027 an ein neues Gehalts-System gelten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 09.01.2025 | 18:00 Uhr

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