Frau in Einbeck erschossen: 13 Jahre Haft für Ehemann
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 27-jährigen Frau in Einbeck hat das Landgericht Göttingen den Ehemann am Samstag wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht hält den 51-Jährigen für schuldig, seine schlafende Ehefrau im April 2020 erschossen zu haben. Auch sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Sicht der Anklage, es sei ein geplanter Mord gewesen, teilte das Gericht hingegen nicht. Auch ein Versehen, wie die Verteidiger behaupteten, halten die Richter für nicht schlüssig. Der Verurteilte habe vermutlich alkoholisiert spontan den Entschluss gefasst, seine schlafende Ehefrau zu erschießen. Das Motiv war demnach die stark zerrüttete Ehe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist möglich.
Tödlicher Schuss aus illegaler Waffe
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft für den 51-Jährigen gefordert. Die Verteidigung forderte zwei Jahre auf Bewährung für ihren Mandanten - wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes. Der Ehemann hatte am Tatabend im April selbst den Notruf gewählt und mitgeteilt, dass er glaube, seine Ehefrau versehentlich erschossen zu haben. Als die Polizei in dem Einfamilienhaus eintraf, fand sie die Frau auf dem Sofa. Auf dem Couchtisch lag eine Pistole, die der Mann illegal besaß. Gegenüber den Ermittlern gab der 51-Jährige an, dass er an dem Abend im Wohnzimmer seine Pistole gereinigt habe. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Im Wohnzimmer hatten die Beamten auch teilweise geleerte Glühwein- und Schnapsflaschen entdeckt.
Urteil aus Termingründen am Samstag
Frauenrechtsgruppen hatten wiederholt Mahnwachen an den Prozessterminen abgehalten. Ein Vorwurf lautete, dass es sich bei der Tat um einen Frauenmord - einen sogenannten Femizid - handelte. Noch vor der Festnahme des Ehemanns veröffentlichten bundesweit aktive Gruppen 2020 einen offenen Brief an Ermittlungsbehörden, Landes- und Bundesminister und baten darin um eine lückenlose Aufklärung des Falls.
Die Urteilsverkündung am Wochenende erfolgte aus Termingründen: Zwei Wochen nach den Schlussplädoyers muss das Urteil fallen. Weil die Verfahrensbeteiligten unter der Woche keine Zeit hatten, kam es laut Gerichtssprecherin zu dem Samstagstermin.