Fall Anastasia aus Salzgitter: Mitschüler wegen Mordes verurteilt
Nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Anastasia in Salzgitter ist das Urteil gefallen. Ein 15-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis. Sein Verteidiger legte Revision ein.
Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche im Juni 2022 das Mädchen ermordet hat. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war. Der Verteidiger des heute 15-Jährigen hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Er hatte im Verfahren nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe ausgesagt, Anastasia nicht getötet und auch nicht dabei geholfen zu haben. Er habe sich lediglich bei der Tat vor Ort befunden. Die Leiche von Anastasia war im vergangenen Sommer im Stadtteil Fredenberg auf einem verwilderten Grundstück entdeckt worden. Das Mädchen wurde laut Obduktionsergebnis erstickt.
Weiterer Mitschüler soll an Tat beteiligt gewesen sein
Die Hauptverhandlung gegen den jetzt verurteilten Jugendlichen hatte am 21. Dezember vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Braunschweig begonnen. Die Öffentlichkeit war zu Prozessbeginn ausgeschlossen worden. Die Tat soll der damals 14-Jährige gemeinsam mit einem jüngeren Mitschüler verübt haben. Dieser war zum Zeitpunkt der Tat 13 Jahre alt und noch nicht strafmündig und stand deshalb nicht vor Gericht. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Familie des Jugendlichen ist nach Angaben der Stadt Salzgitter in einen anderen Landkreis umgezogen. Damit ist auch ein anderes Jugendamt zuständig.
Nebenkläger fordert Debatte über Strafmündigkeit
Die Nebenklage nahm das zum Anlass, eine generelle Debatte darüber zu fordern, ab welchem Alter Täter künftig als strafmündig gelten sollen. "Zu wissen, dass ein mutmaßlicher Mörder ihrer Tochter am Ende unbestraft, unbehelligt davonkommt, damit ist schwer umzugehen und das finde ich auch persönlich an dem Verfahren unerträglich", sagte Nebenkläger Steffen Hörning dem NDR in Niedersachsen. Er forderte den Gesetzgeber auf, sich mit einer Expertengruppe Gedanken über die Altersgrenze der Strafmündigkeit zu machen. Zwölf- und 13-Jährige seien mit Blick auf ihre geistige Reife nicht mehr mit zwölf- und 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren zu vergleichen.
Jugendliche und Anastasia gingen auf dieselbe Schule
Die beiden Jugendlichen und Anastasia besuchten dieselbe Schule. Die Staatsanwaltschaft sah in ihrer Anklage unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die beiden Jungen hätten etwa vier Wochen lang geplant, Anastasia umzubringen, hieß es.