Chemieunfall: Göttingen zahlt für Schlamperei
Für ihre Schlamperei muss die Stadt Göttingen zahlen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch entscheiden, dass die Stadt für die Räumungskosten eines illegalen Chemielagers in Höhe von 186.000 Euro aufkommen muss. In dem Lagerhaus im Stadtteil Grone hatte es vor vier Jahren gebrannt. Ein vorbestrafter Chemiker, der sich im Internet als Entsorger für Chemieabfälle ausgab, hatte hier in Kisten und Fässern unbekannte Chemikalien in der Halle eingelagert. Ein Teil der Chemikalien floss mit dem Löschwasser in den Bach Grone, der sich daraufhin giftgrün färbte. Nach dem Brand ließ die Stadt das illegale Lager räumen.
Text aus anderem Räumungsbescheid kopiert
Schon vor zwei Jahren hatte ein Göttinger Gericht entschieden, dass die Stadt für die Räumung aufkommen muss. Begründet wurde das Urteil mit einem Fehler der Stadtverwaltung. Die hatte bereits am Morgen nach dem Großbrand im März 2012 den Chemiker beauftragt, seine Halle komplett zu räumen. Weil er der Aufforderung nicht nachkam, beauftragte die Verwaltung eine Fachfirma mit der Entsorgung. Das Problem: Der Text des Räumungsbescheids war offenbar einfach aus einem anderen Bescheid kopiert worden. So hieß es darin: "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Antragsteller bis zum Abschluss des Verfahrens in seinem Objekt erlaubniswidrig Konzerte veranstaltet."
"Wir haben es selbst verschuldet"
Das Gericht merkte an, dass offenbar niemand den Bescheid überprüft und festgestellt habe, dass es nicht um Konzertveranstaltungen, sondern um giftige Chemikalien ging. Daher sei die Anordnung der Stadt rechtswidrig. "Das ist sehr ärgerlich", sagte ein Sprecher der Stadt. "Aber wir haben es selbst verschuldet, nun bleiben wir auf den Kosten sitzen."