Stand: 02.04.2024 08:47 Uhr

Cannabis-Freigabe: Ankläger prüfen Tausende Drogen-Verfahren

Cannabis in einem Plastiktütchen und auf einer Holzfläche. © Colourbox Foto: Nils Weymann
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist erlaubt, der Handel bleibt verboten. (Themenbild)

Die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April bedeutet Arbeit für die Anklagebehörden in Niedersachsen: Die Staatsanwaltschaften müssen alle noch nicht vollstreckten Verfahren überprüfen, in denen Personen wegen Cannabis-Besitzes oder -Handels verurteilt worden sind. Die Strafen müssen gegebenenfalls neu bemessen werden, sagte eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig dem NDR in Niedersachsen. Allein bei den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Göttingen geht es um rund 1.600 Verfahren, in ganz Niedersachsen um schätzungsweise 8.000. Der Besitz oder Handel mit nicht geringen Mengen Cannabis wird künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Bisher waren bis zu 15 Jahre Haft möglich.

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NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 02.04.2024 | 06:30 Uhr

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