Braunschweiger Bordellstreit: Pauschales Verbot nicht zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das weitgehende Bordellverbot in der Stadt Braunschweig gekippt. Die Polizeidirektion muss nun ihre Sperrgebietsverordnung nachbessern.
Nach einer Verordnung der Polizeidirektion Braunschweig waren seit 2022 Bordelle nahezu im gesamten Stadtgebiet verboten worden. Ausgenommen waren nur bestehende Bordelle sowie ausgewiesene Toleranzzonen. Dagegen hatte es zwei Klagen gegeben. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte daraufhin Anfang das Jahres geurteilt, dass in einer Stadt wie Braunschweig mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Verbot der Prostitution lediglich für Teile des Stadtgebiets zulässig sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Einschätzung nun bestätigt.
OVG: Schutzbedürftige Gebiete wurden pauschal ausgewiesen
Ein Verbot dürfe nur in Gebieten gelten, die unter anderem durch besondere Schutzbedürftigkeit gekennzeichnet sind, also zum Beispiel in Gebieten mit Kindergärten, Schulen oder sozialen Einrichtungen, hieß es damals in der Urteilsbegründung des OVG. Nach Ansicht der Richter hatte die Polizei die schutzbedürftigen Gebiete pauschal und nicht nachvollziehbar anhand einer Checkliste ermittelt.
Polizei befürwortet Urteil
Die Polizei bewertet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nun jedoch positiv: Erstmals habe ein Gericht die rechtlichen Bedingungen für ein Bordell-Sperrgebiet vorgegeben, hieß es in einer Mitteilung der Polizeidirektion Braunschweig am Montag. Diese Rechtssicherheit helfe der Polizei, die Sperrgebietsverordnung zum Jugendschutz und der Sicherung des öffentlichen Anstands auszubessern und neu zu planen.