Betrunken gerast: Haftstrafe für Autofahrer nach tödlichem Unfall

Stand: 18.10.2024 18:58 Uhr

Am Landgericht Göttingen ist heute ein Autofahrer zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Im vergangenen Herbst war er betrunken durch Göttingen gerast, ein Mensch starb.

Verurteilt wurde der 26-Jährige wegen vorsätzlicher Gefährdung im Straßenverkehr sowie fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Zusätzlich zur Haftstrafe wird dem Mann auch die Fahrerlaubnis vorerst entzogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Oktober 2023 kurz nach Mitternacht in betrunkenem Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit über den Göttinger Innenstadtring fuhr, als er die Kontrolle über sein Auto verlor. Daraufhin sei er auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem Wagen des Unfallopfers zusammengestoßen. Dessen Fahrer - ein bekannter Göttinger Barkeeper - wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später im Göttinger Universitätsklinikum verstarb.

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Keine hinreichenden Belege für illegales Rennen

Das Landgericht blieb mit seinem Urteil leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zurück. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Dieser Vorwurf wurde später fallen gelassen, da das Gericht dafür keine hinreichenden Belege erkennen konnte.

Richter: Angeklagter ist gefahren "wie ein Irrer"

Der Angeklagte, der sich am vorletzten Prozesstag für die Tat entschuldigt hatte, verfolgte das Urteil regungslos. Die Mutter des Unfallopfers brach bei der Verkündung in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter sprach von einem harten Urteil, dass sich für die Angehörigen möglicherweise wie Hohn anfühle - es könne den Schmerz der Angehörigen nicht lindern. An den Verurteilten richtete der Vorsitzende Richter deutliche Worte. Seine Tat mache "fassungslos", er sei "gefahren wie ein Irrer." Ein Gutachter war während des Verfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der BMW des Angeklagten bei der Kollision eine Geschwindigkeit von etwa 130 Stundenkilometer gehabt hatte - mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gericht: Bewusst betrunken gefahren

Den Ermittlungen zufolge hatte der Unfallverursacher einen Blutalkoholgehalt von 1,86 Promille - ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Nach Ansicht des Gerichts sei es sogar möglich, dass der Alkoholwert noch höher gelegen habe: Nachdem der Angeklagte sich im Streit von seiner damaligen Freundin getrennt hatte, habe er fast eine ganze Flasche Kräuterschnaps sowie Bier getrunken. Später sei er dann nach Göttingen gefahren. Dabei habe er gewusst, wie betrunken er war. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, sich nicht mehr erinnern zu können, was nach der Fahrt von seinem Wohnort nach Göttingen passiert sei.

So gut wie nichts zur Aufklärung beigetragen

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, so gut wie nichts zur Aufklärung des Geschehens beigetragen und die Verhandlung völlig empathie- und reuelos verfolgt zu haben. Strafmildernd habe sich laut dem Gericht ausgewirkt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft oder auffällig gewesen war und sich bei dem Unfall beide Arme gebrochen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 18.10.2024 | 18:00 Uhr

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