Auflagen für Palästina-Camp in Göttingen teils rechtswidrig
Die von der Stadt Göttingen verhängten Auflagen für das inzwischen abgebaute Palästina-Camp auf dem Campus der Uni Göttingen waren teilweise rechtswidrig. Das urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen. Unter anderem sei zu unklar geblieben, wann und wie laut Reden mit Mikrofonen verstärkt werden dürfen. Außerdem habe die Stadt nicht ohne Einzelfallprüfung ankündigen dürfen, das Camp bei einem Verstoß gegen die Auflagen aufzulösen. Im Bescheid der Stadt Göttingen hieß es außerdem, dass festgestellte Schäden dem Antragsteller in Rechnung gestellt würden. Nach Ansicht des Gerichts ist es jedoch höchst zweifelhaft, ob eine solch pauschale Überwälzung des Haftungsrisikos auf den Anmelder auf das niedersächsische Versammlungsgesetz gestützt werden kann. Denn das sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit, so das Gericht.