Abgas-Skandal: VW erhält Aufschub in den USA
Volkswagen kann in Sachen Abgas-Skandal einen ganz kleinen Etappensieg in den USA verbuchen. Im Rechtsstreit mit der US-Umweltbehörde EPA hatte der Konzern kurz vor Ablauf eines Ultimatums beim zuständigen Gericht in San Francisco eine Fristverlängerung von 14 Tagen beantragt. Diesen Aufschub hat Richter Charles Breyer am Donnerstag gewährt: "In Anbetracht der Fortschritte werde ich den Streitparteien Zeit bis zum nächsten Treffen geben", erklärte Breyer bei einer Anhörung. Der Richter ist zuständig für Hunderte Zivilklagen gegen VW. Bis zur nächsten Anhörung am 21. April, so Breyer, müssten dann aber "spezifische und detaillierte" Pläne vorliegen. Noch sind VW und EPA zu keiner Einigung gekommen. Beide betonten am Donnerstag jedoch, dass es in ihren Gesprächen deutliche Annäherungen gebe.
Kläger schlossen sich dem Antrag an
Robert Giuffra, Rechtsanwalt von Volkswagen, hatte Breyer um die Verlängerung gebeten, damit VW einen Kompromiss im Konflikt um die Bereitstellung elektronischer Daten finden kann. Das geht aus einem Gerichtsdokument hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Kläger - darunter das US-Justizministerium - schlossen sich dem Antrag an.
Richter verlangt Plan für Umrüstung
Richter Breyer hatte Volkswagen und der Umweltbehörde im Februar das Ultimatum bis zu der Anhörung am Donnerstag gesetzt. Er fordert Klarheit über die Herausgabe von für den Prozess relevanten Daten. Zudem will der Richter eine definitive Antwort von VW und dem US-Umweltamt EPA, ob sich die beiden Parteien auf einen Plan für die Umrüstung der manipulierten Autos einigen können. Insgesamt 580.000 Diesel-Fahrzeuge sind in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen. VW muss sich mit mehreren Hundert Zivilklagen wegen Betrugs, Vertragsbruchs und Verstößen gegen Umweltgesetze auseinandersetzen.
VW drohen Milliardenstrafen
Vor allem eine Zivilklage des Justizministeriums im Auftrag der EPA, die Strafen von über 45 Milliarden Dollar (rund 40 Milliarden Euro) wegen Verstößen gegen Umweltgesetze fordert, ist für den Konzern brisant. Bußgelder in dieser Höhe gelten zwar als unwahrscheinlich. Doch mit der geforderten Summe liegt die Latte für einen Vergleich hoch. Ein weiterer Zankapfel sind Protokolle und Dateien, die US-Ermittler und Klägeranwälte einsehen wollen und die laut VW dem deutschen Datenschutzgesetz unterliegen. Auch in dieser Frage hatte Breyer bis zum heutigen Tag Klarheit verlangt.