Wangerooge: Gemeinderat spricht Bürgermeister Misstrauen aus
Der Rat der Insel Wangerooge hat sich am Freitagabend für einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Marcel Fangohr (parteilos) entschieden. Grund sei fehlendes Vertrauen zwischen dem Rat und dem Rathauschef.
Acht der neun wahlberechtigten Mitglieder stimmten für den Antrag - bei einer Gegenstimme. Das teilte Fangohrs ehrenamtlicher Stellvertreter und SPD-Ratsherr Rüdiger Mann dem NDR Niedersachsen nach der Abstimmung mit. Der Bürgermeister werde am Wochenende darüber nachdenken, ob er zurücktritt oder zur Abwahl antritt, hieß es.
Ratsherr: Wahrscheinlich tritt Fangohr zurück
Ein Abwahlverfahren müsste innerhalb von vier Monaten durch die Wählerinnen und Wähler folgen. Wenn mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Insulaner dafür stimmen würden, wäre der Bürgermeister abgewählt. Rüdiger Mann geht davon aus, dass der Bürgermeister vorher freiwillig von seinem Amt zurücktritt. "Das tut sich kein Hauptverwaltungsbeamter an, sich auch noch von den Bürgern abwählen zu lassen", sagte Mann dem NDR Niedersachsen.
"Keine vertrauensvolle Zusammenarbeit"
Fangohr ist bisher knapp fünf Jahre im Amt, die Probleme in der Zusammenarbeit gibt es laut Gemeinderat schon länger. Kritik gibt es demnach zum Beispiel an der Personalführung und der internen Kommunikation. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nach Angaben der Ratsfraktionen nicht mehr möglich. Auch habe der Bürgermeister nicht mehr das nötige Vertrauen in der Bevölkerung der rund 1.200 Einwohner zählenden Nordseeinsel, teilten die Ratsfraktionen mit.
Öffentliche Sondersitzung soll Abwahl einleiten
Der Rat hatte deshalb für Freitagabend eine öffentliche Sondersitzung einberufen, wie aus Angaben der Inselgemeinde im Internet hervorgeht. Hier wurde über das angestrebte Abwahlverfahren nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz abgestimmt. Das Abwahlverfahren war demnach der einzige Tagesordnungspunkt der für 19 Uhr angesetzten Ratssitzung. Für eine Annahme des Antrags waren sechs Zustimmungen der zehn Ratsmitglieder nötig. Zu dem Gemeinderat zählt auch der Bürgermeister selbst. Er war in dem Fall jedoch nicht stimmberechtigt.