Streckenradar: Streit um "Section Control" geht weiter
Das juristische Tauziehen um das bundesweit erste Streckenradar bei Laatzen geht in eine neue Runde. Ein Anwalt aus Hannover hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Der Grund: Das Streckenradar erhebe persönliche Daten und greife so in die Grundrechte ein, sagt Rechtsanwalt Arne Ritter aus Hannover. Der Betrieb von "Section Control" wird unterdessen fortgeführt.
Mit Kanonen auf Spatzen?
Grundsätzlich habe er nichts gegen solche Anlagen - in diesem Bereich der B6 bei Laatzen sei der Betrieb aber nicht verhältnismäßig, so Ritter. Anders als das Land hält er diesen Abschnitt nicht für einen Unfall-Schwerpunkt. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sagt der Rechtsanwalt.
Juristischer Hickhack um die Anlage
Die Pilotphase für "Section Control" an der Bundesstraße zwischen Gleidingen und Laatzen hatte 2018 begonnen. Seit November 2019 ist die Anlage in Betrieb, im Dezember 2020 wurde sie in den Regelbetrieb überführt. Das Streckenradar war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. So wies zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Ende 2019 eine Klage ab. Ob das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, werde derzeit geprüft, sagte eine Gerichtssprecherin dem NDR in Niedersachsen.