So können die Hochwasser-Soforthilfen beantragt werden
Menschen, die durch das Hochwasser in finanzielle Not geraten sind, können beim Land Niedersachsen ab sofort Soforthilfen beantragen. Reguliert werden Schäden ab 5.000 Euro. Wer hat Anrecht darauf?
Wie das Umweltministerium in Hannover mitteilte, können Haushalte bei einem Schaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro beantragen. Für Menschen in besonders akuten Notlagen sind in Ausnahmefällen sogar Zahlungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. In besonderen Härtefällen können auch Schäden von weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausgeglichen werden, hieß es. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Am vergangenen Dienstag hatte die Landesregierung Hochwasser-Hilfen in Höhe von rund 110 Millionen Euro angekündigt.
"Wir helfen jetzt Menschen in akuter Not, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind", so Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Das Geld soll aus einem Nachtragshaushalt kommen. Die CDU begrüßte den Vorschlag.
Wie kann die Hochwasser-Soforthilfe beantragt werden?
- Die Hilfen gelten ausschließlich für Privatpersonen
- Anträge können bis zum 22. März schriftlich beim zuständigen Landkreis oder bei den kreisfreien Städten gestellt werden
- Das entsprechende Formular will das Umweltministerium zum Downloaden anbieten - den Vordruck soll es aber auch beim Kreis oder der Stadt geben
- Auf dem Formular müssen Betroffene unter anderem angeben, was kaputt gegangen ist
- Die Verwendung der Hilfen ist durch Rechnungen zu belegen
- Falls das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet
Was wird von der Hochwasser-Soforthilfe beglichen?
- Schäden, die durch Hochwasser, durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation oder auch durch Hochwasser bedingten Hangrutsch verursacht wurden
- Kosten für Firmen mit Pumpen oder Bautrockner
Wer ist für die Soforthilfe berechtigt?
Berechtigt sind private Haushalte, die im Einzugsgebiet folgender Gewässer liegen:
- Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen
- Wümme (bis zum Lesumsperrwerk)
- Hunte (bis zum Huntesperrwerk)
- Soeste, Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg)
- Vechte, Sude (mit Krainke und Rögnitz)
- Seege, Ilmenau und Jeetzel
- Das Einzugsgebiet umfasse auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer, wie etwa die Hase
Hilfe soll aus Rücklagen finanziert werden
Die Hochwasser-Hilfen in Höhe von insgesamt 110 Millionen Euro sollten laut Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Finanzminister Gerald Heere (Grüne) nicht nur als Hilfe für Hochwassergeschädigte, sondern auch zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, zur Erstattung von Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden und zur Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes genutzt werden. Nach Angaben von Regierungschef Weil und Finanzminister Heere soll der Nachtragshaushalt aus Rücklagen finanziert werden. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse sei dafür nicht notwendig. Der Landtag könnte den Nachtragshaushalt nach Vorstellung der Regierung bereits Anfang Februar beschließen.
Hilfsbedarfe realistisch einschätzen
Bereits Anfang Januar hatte die Landesregierung Soforthilfen von bis zu zehn Millionen Euro für besonders vom Hochwasser betroffene Privathaushalte in Aussicht gestellt. Weitere Hilfsbedarfe sollten erst geprüft werden, wenn das Hochwassergeschehen vorbei sei und der Schaden realistisch eingeschätzt werden könne, hieß es damals. Erst in der vergangenen Woche hatten die Landkreise Verden und Heidekreis als letzte Regionen den Status "außergewöhnliches Ereignis" aufgehoben.
CDU begrüßt Ankündigung der Landesregierung
Die CDU-Fraktion begrüßte den Schritt der Landesregierung, die Hochwasser-Hilfen aus einem Nachtragshaushalt zu finanzieren. "Es ist gut, dass die rot-grüne Landesregierung ihren Plan fallen lässt, lediglich mit einer Soforthilfe von zehn Millionen Euro auf die Hochwasserlage zu reagieren", sagte Ulf Thiele (CDU) am Dienstag. Zudem schlug Thiele der Landesregierung vor, dem CDU-Gesetzentwurf am Mittwoch in der ersten Beratung im Haushaltsausschuss beizutreten. Die CDU hatte vor gut einer Woche ein Gesetz zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von 100 Millionen Euro für die Hochwasser-Hilfen auf den Weg gebracht.