Rechtschreibrat kritisiert Erlaubnis zum Gendern an Schulen
Wer in Schularbeiten zum Beispiel mit Gendersternchen schreibt, wird in Niedersachsen nicht dafür bestraft. Der Vorsitzende des Rates für deutsche Rechtschreibung hat deswegen Bedenken.
Dass Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen bei Prüfungen gendern dürfen, sieht der Vorsitzende des Rechtschreibrates kritisch. Das Bundesland schlage damit einen "Sonderweg" ein, sagte Josef Lange dem "Göttinger Tageblatt" (Samstag). "Ich sehe es mit Sorge, wenn einzelne Länder in der Bundesrepublik von der einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum abweichen."
Lange: Sonderzeichen in Wörtern führen zu grammatischen Problemen
Sonderzeichen innerhalb eines Wortes wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Gendersternchen gebe es in der deutschen Rechtschreibung nicht. "Sie führen zu nicht unerheblichen grammatischen Problemen, weil Sätze dadurch entweder nicht korrekt sind oder hoch kompliziert werden", sagte Lange im Gespräch mit der Zeitung. Sprache müsse verständlich, vorlesbar und übersetzbar sein.
Niedersachsens Lehrkräfte dürfen nicht zum Gendern auffordern
Das Gendern wird nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums nicht als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit gewertet. Gleichwohl dürften Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler nicht dazu auffordern, obligatorisch auf Sonderzeichen im Wortinnern zurückzugreifen, um geschlechtersensibel zu schreiben.