Niedersachsen nimmt 126,8 Millionen mit Gas und Öl ein
Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2022 wesentlich mehr Geld aus der Öl- und Gasförderung bekommen als vor der Energiekrise erwartet worden war. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Demnach lagen die Einnahmen aus den Förderabgaben bis Mitte vergangenen Monats bei 126,8 Millionen Euro. Prognostiziert waren zu Jahresbeginn nur rund 22 Millionen Euro. Die Abgabesätze waren von den damaligen Regierungsparteien SPD und CDU gesenkt worden: für Erdöl von 18 auf zehn Prozent, für Erdgas von 27 auf zehn Prozent. Rohstoffpreise und Fördermengen beeinflussen die Einnahmen.
Streit um Höhe Abgabesätze der Unternehmen
Hintergrund für die Senkung der Abgaben war ein Rechtsstreit: Mehrere Unternehmen sollen die Abgabebescheide für die Jahre 2013 bis 2018 angefochten haben. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass höhere Förderabgaben nicht durch das Ziel höherer staatlicher Einnahmen gerechtfertigt werden. Vom Bund festgelegt ist ein Regelsatz von zehn Prozent.
Niveau der alten Abgabesätze fast erreicht
Die Einnahmen aus 2022 liegen nun fast wieder auf dem Niveau der alten Abgabesätze. Im Jahr 2019 lag das Plus bei 135 Millionen Euro. Im Jahr 2020 waren die Unternehmen von der Abgabe befreit worden, 2021 war sie auf 5 Prozent begrenzt. Für 2023 rechnet das Land mit Einnahmen von 81 Millionen Euro. Davon entfallen 76,5 Millionen Euro auf die Gasförderung und nur 4,5 Millionen Euro auf die Ölförderung. Rund 57 Prozent der Summe verbleiben im Landeshaushalt, das restliche Geld fließt in den Finanzausgleich.
Niedersachsen wichtigster Standort für Gasförderung
Niedersachsen der wichtigste deutsche Standort für die Gasförderung - rund 97 Prozent werden in dem Bundesland gefördert. Öl wird lediglich in Schleswig-Holstein stärker gefördert. Umstritten ist derzeit die geplante Gasförderung vor Borkum und der niederländischen Insel Schiermonnikoog. Während die niederländischen Behörden das Projekt bereits bewilligt haben, ist auf deutscher Seite noch ein Planfestellungsverfahren notwendig.