Der Schriftzug «Landgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht» ist am Haupteingang im Landgericht in Göttingen (Niedersachsen) mit einer Spiegelung des Gerichtsgebäudes zu sehen. © picture alliance/dpa/Swen Pförtner Foto: Swen Pförtner

Neben Studentin onaniert: Bewährungsstrafe für Uni-Dozenten

Stand: 26.10.2023 20:53 Uhr

Das Landgericht Göttingen hat einen früheren Dozenten der Universität Göttingen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er soll eine Studentin bei einem Forschungsprojekt sexuell bedrängt haben.

Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der heute 50 Jahre alte Biologe im Mai 2018 eine Studentin bei einem Forschungsprojekt in einem Wald sexuell belästigt haben soll. Neben der Bewährungsstrafe muss er der Studentin zudem eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Das Amtsgericht Göttingen hatte den Dozenten 2019 bereits zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte jedoch Revision eingelegt, mit dem Ziel, freigesprochen zu werden. Die vom Landgericht Göttingen verhängte Strafe fällt nun etwas niedriger aus als das erste Urteil.

Dozent onaniert neben Studentin im Wald

Der Angeklagte hatte seinerzeit einen Lehrauftrag für einen Kurs in forensischer Entomologie. Wissenschaftler dieses Spezialgebiets nutzen die Insektenkunde zur Aufklärung von Tötungsdelikten und anderen Kriminalfällen. Dafür hatte der Biologe einige Tage vor dem Vorfall Fleischstücke in einem Wald ausgelegt, um dessen Besiedlung mit Maden zu untersuchen. Mit der Studentin wollte er die ausgelegten Proben kontrollieren. Als die Studentin eines der Fleischstücke austauschen und auf den Boden legen wollte, soll der Angeklagte sie von hinten mit beiden Händen gegriffen, seine Hose geöffnet und masturbiert haben. Dabei soll er anschließend das Gesäß der Frau geknetet und ihr über den Rücken gestrichen haben. Zum Schluss habe er sie aufgefordert, eine Kuhle in das Fleischstück zu drücken und es ihm hinzuhalten. Der Angeklagte habe dann darauf ejakuliert. Dabei sei auch Ejakulat auf die Armbanduhr der Studentin gekommen. Auf der Rückfahrt habe er gesagt, dass es "cool" sei, dass man mit ihr so etwas machen könne. Sie sollte jedoch niemandem davon erzählen, vor allem nicht seiner Vorgesetzten.

Angeklagter nannte Forschungsinteresse als Begründung

Als Begründung nannte der Angeklagte, dass er, angeregt durch eine Masterarbeit aus Australien, testen wollte, ob sich aus Maden, die sich auf einer mit Sperma versetzten Oberfläche ansiedeln, im letzten Larvenstadium auch menschliche DNA extrahieren lässt. Der Angeklagte hatte angegeben, dass es sich um ein privates Experiment gehandelt habe und sein Vorgehen mit der Studentin abgesprochen gewesen sei. Das Gericht hielt diese Darstellung allerdings für unglaubhaft. "Das Ganze hatte eine sexuelle Komponente für Sie", sagte der Vorsitzende Richter David Küttler in Richtung des Angeklagten.

Landgericht hat keinerlei Zweifel an Erzählungen der Studentin

Die Studentin, die einige Jahr zuvor bereits einmal Opfer einer Vergewaltigung geworden war, informierte nach dem Vorfall sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch die Institutsleiterin und erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Das Landgericht Göttingen hielt ihre Schilderungen für glaubhaft und erlebnisbasiert. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Anschuldigungen falsch seien, sagte der Richter. Der Kammervorsitzende äußerte am Montag seine Verwunderung darüber, dass der Angeklagte bis zuletzt bei seiner Darstellung blieb, dass es sich um ein abgesprochenes wissenschaftliches Experiment gehandelt habe. Es sei völlig rätselhaft, wie der Biologe überhaupt auf eine solche Idee gekommen sei. "Eine gewisse Selbstkritik gegenüber Ihrem Verhalten hätte ich erwartet", sagte Küttler. Das Urteil gegen den 50-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.

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