Musterverfahren gegen Porsche und VW: Klage zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in dem jahrelangen Rechtsstreit rund um die gescheiterte Übernahme von Volkswagen durch Porsche die Forderungen von Anlegern auf milliardenschweren Schadensersatz abgewiesen.
Der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle wies am Freitagvormittag die von den Klägern beantragten Feststellungsziele zurück - beziehungsweise erklärte einige für unzulässig. Bereits bei Prozessbeginn im Oktober 2017 hatte das Gericht Zweifel an möglichen Schadensersatzforderungen zu erkennen gegeben. Es sah in den von den klagenden Hedgefonds und Privatanlegern vorgebrachten Argumenten keine Anhaltspunkte für eine bewusste Irreführung der Anleger durch den VW-Haupteigner Porsche SE.
42 Kläger waren beteiligt
In Celle waren 42 Kläger beteiligt, die den Autobauern vorwarfen, Anleger über die wahren Übernahmeabsichten getäuscht zu haben. Nach den verschiedenen Erklärungen schwankte der Kurs der VW-Aktie stark, wodurch viele Investoren Geld verloren. Die Kläger forderten insgesamt 5,4 Milliarden Euro Schadenersatz für von ihnen angeführte Kursverluste.
Musterverfahren bereits seit etwa fünf Jahren
Das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW dauerte insgesamt fünf Jahre. Seitdem gab es 17 Verhandlungstage, wie ein OLG-Sprecher mitteilte. Sowohl wegen zahlreicher Befangenheitsanträge der Kläger sowie durch mehrere Unterbrechungen aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich der Prozess in die Länge gezogen.