Ein bunt beleuchtetes Mischpult. © photocase Foto: Zech Fotografie

Land Niedersachsen übernimmt Gema-Gebühren für Vereine

Stand: 29.10.2024 14:53 Uhr

Das Land übernimmt von November an die Musikgebühren für Feste von Vereinen und bestimmten Organisationen. Ein Vertrag ist am Dienstag unterzeichnet worden. In diesem Jahr stehen 167.000 Euro zur Verfügung.

Mit dieser Summe kann das Land in diesem Jahr die Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, für gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Vereine und Organisationen bezahlen. Das Land zahlt dem Ministerium zufolge die Kosten für bis zu vier Feste pro Verein und Jahr. In den kommenden Jahren stünden dafür bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Ausgenommen von der Regelung sind die niedersächsischen Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind. Sie haben bereits eine separate Vereinbarung über den deutschen Sportbund mit der Gema.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Land die Gema übernehmen?

  • bei eintrittsfreien Veranstaltungen
  • bei einer maximalen Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern
  • die Veranstaltung muss vorher online angemeldet werden
  • bei Livemusik müssen im Nachhinein die gespielten Lieder angegeben werden

Grundsätzlich muss immer dann eine Gebühr an die Gema gezahlt werden, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Einnahmen werden dann an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht, sofern sie Mitglied der Gema sind. Auch Künstlerinnen und Künstler im Ausland erhalten Einnahmen, da die Gema Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen hat.

Anmeldung auf Onlineportal notwendig

Um die Kosten erstatten zu lassen, müssen Vereine oder Organisationen ihre Veranstaltungen weiterhin bei der Gema anmelden. Die Verwertungsgesellschaft stellt hierfür ein spezielles Onlineportal zur Verfügung. Nur so kann das Land Niedersachsen die Gema-Lizenzkosten übernehmen. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 1. November 2024.


06.11.2024 13:55 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Einnahmen der Gema an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht werden. Wir haben diese Stelle um weitere Informationen ergänzt und damit präzisiert.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 30.10.2024 | 09:00 Uhr

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