Kündigung unwirksam: BGH weist Corona-Klage gegen Fitnessstudio ab
Die Frau hatte Anfang Dezember 2019 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 100 Wochen beim Fitnessstudio abgeschlossen und wollte diesen zum 30. November 2020 während des zweiten Corona-Lockdowns außerordentlich kündigen. Weil das Studio mit Sitz in Niedersachsen die Kündigung allerdings nicht akzeptierte, zog die Frau vor das Landgericht Göttingen. Das Gericht sah aber keine ausreichenden Gründe für die Kündigung.
Gericht: Ansteckungsgefahr mit Corona allgemeines Lebensrisiko
Bei der Gefahr, sich mit Corona anzustecken, handele es sich um ein allgemeines Lebensrisiko. Im zweiten Lockdown sei außerdem die Ungewissheit, wie lange dieser Lockdown andauere, für die Klägerin hinnehmbar gewesen. Das Fitnessstudio zog in dieser Zeit ohnehin keine Mitgliedsbeiträge ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe folgte der Linie des Landgerichts und wies die Revision der Klägerin zurück.