Eine Frau nimmt im Fitnessstudio Hanteln aus dem Ständer. © Oliver Berg/dpa Foto: Oliver Berg

Kündigung unwirksam: BGH weist Corona-Klage gegen Fitnessstudio ab

Stand: 30.05.2023 14:30 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die außerordentliche Kündigung einer Frau bei einem Fitnessstudio mit Sitz in Niedersachsen während der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Nur in Ausnahmefällen sei das möglich.

Die Frau hatte Anfang Dezember 2019 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 100 Wochen beim Fitnessstudio abgeschlossen und wollte diesen zum 30. November 2020 während des zweiten Corona-Lockdowns außerordentlich kündigen. Weil das Studio mit Sitz in Niedersachsen die Kündigung allerdings nicht akzeptierte, zog die Frau vor das Landgericht Göttingen. Das Gericht sah aber keine ausreichenden Gründe für die Kündigung.

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Gericht: Ansteckungsgefahr mit Corona allgemeines Lebensrisiko

Bei der Gefahr, sich mit Corona anzustecken, handele es sich um ein allgemeines Lebensrisiko. Im zweiten Lockdown sei außerdem die Ungewissheit, wie lange dieser Lockdown andauere, für die Klägerin hinnehmbar gewesen. Das Fitnessstudio zog in dieser Zeit ohnehin keine Mitgliedsbeiträge ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe folgte der Linie des Landgerichts und wies die Revision der Klägerin zurück.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 30.05.2023 | 18:00 Uhr

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