Grillen und Nachbarn in Niedersachsen: Wer darf wann was?
Viele Niedersachsen grillen bei schönem Wetter am liebsten jeden Tag, doch manchmal sind Nachbarn davon nicht begeistert. Ab und zu landet ein Streit sogar vor Gericht. Aber was darf man eigentlich?
Selbst mit einem Elektrogrill kann nicht in jedem Fall unbegrenzt gegrillt werden: Höchstens viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende grillen mit dem Elektrogrill - so lautete kürzlich das Urteil des Landgerichts München in einem Nachbarschaftsstreit. Diese Entscheidung habe erst einmal selbstverständlich keine Auswirkungen für Menschen in Niedersachsen, so Christian Draeger, Sprecher der Rechtsanwaltskammer Celle. Allerdings könne es eine Argumentationshilfe für einen Anwalt sein, der einen Mandanten hier in einem ähnlichen Rechtsstreit vertritt, weil das Landgericht München sein Urteil auch begründet hat. Ein Richter in Niedersachsen müsse dann wiederum erst einmal erklären, warum er dieser Argumentation nicht folgt. "Das Urteil aus München ist aber keine Garantie dafür, dass ein Gericht in Niedersachsen das genauso sieht", so Draeger gegenüber NDR Niedersachsen.
Abstand, Windrichtung, Grill und Krankheiten
"Jeder Nachbarschaftsstreit ist ein Einzelfall", betont auch Reinold von Thadden, Verbandsjustiziar des Deutschen Mieterbundes Niedersachen-Bremen. Es gehe bei Belästigungen durch Rauch und Gerüche zum Beispiel um den Abstand zu den Nachbarn, die Windrichtung, die Art des Grills oder die Frage, ob jemand Asthmatiker sei. Deswegen gebe es keine klaren Richtlinien, sondern nur Einzelfallentscheidungen. Erst einmal gelte in Mietshäusern immer der Mietvertrag in Verbindung mit der Hausordnung, so von Thadden gegenüber NDR Niedersachsen.
Vor dem Einzug klären: Partys, Kinder - und Grills?
"Wenn in Mietvertrag oder Hausordnung nichts geregelt ist, sollte man versuchen, einen Kompromiss zu finden", so von Thadden. Es sei wichtig, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zu einem Gerichtsverfahren sollte es eigentlich nicht kommen, zumal ein Gericht immer nur eine Notlösung finden könne. Am besten sei es, sich möglichst schon vor dem Einzug in eine neue Wohnung über die Gewohnheiten der Nachbarn zu informieren. Das gelte in Bezug auf Partys, Kinder - und eben auch aufs Grillen.