Gendern darf in Schulprüfungen nicht als Fehler gewertet werden

Stand: 31.03.2023 18:31 Uhr

Wer in Schülprüfungen gendert, macht in Niedersachsen nichts falsch. Das ist die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD im Landtag. Wer nicht gendert, macht aber auch nichts falsch.

Die Regierung unterstütze "eine geschlechtersensible Sprache in Wort und Schrift im Unterricht", heißt es in der Antwort des Kultusministeriums. Das Gendern solle nicht als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit sanktioniert werden, es könne von den Prüferinnen und Prüfern allerdings auch nicht angeordnet werden.

In vielen Texten wird längst gegendert

In Abiturklausuren würden längst auch Texte bearbeitet, in denen gegendert wird. Es sei daher nicht vermittelbar, wenn diese Schreibweise in den Texten der Prüflinge dann als Fehler gewertet würde, so die Begründung des Ministeriums. Gleichwohl dürften Schülerinnen und Schüler nicht dazu aufgefordert werden, obligatorisch auf Sonderzeichen innerhalb von Wörtern - zum Beispiel den Genderstern - zurückzugreifen, um geschlechtersensibel zu schreiben.

Gendern: "Verquere Praxis des Kultusministeriums"

Der AfD-Bildungspolitiker Harm Rykena, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die Position der Regierung. "Die deutsche Rechtschreibung wird beliebig. Unserer historisch gewachsenen deutschen Kultursprache wird durch diese verquere Praxis des Kultusministeriums ein Bärendienst erwiesen - Schluss damit", sagte er. Positiv sei allerdings die Klarstellung des Ministeriums, dass geschlechtersensible Sprache nicht angeordnet werden dürfe, so Rykena weiter.

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Der niedersächsische Landtag. © dpa-bildfunk Foto: Moritz Frankenberg/dpa

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 01.04.2023 | 08:00 Uhr

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