Ein Frau steht mit einer Atemmaske an einem Fenster. © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON Foto: Frank Hoermann/Sven Simon

Corona: Niedersachsen hält an Isolationspflicht fest

Stand: 22.11.2022 13:02 Uhr

Wer sich mit Corona infiziert, muss sich in Niedersachsen auch künftig für mindestens fünf Tage isolieren. Das Gesundheitsministerium hat die entsprechende Verordnung bis Ende Januar verlängert.

Anders als Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg, die in der vergangenen Woche die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben haben, hält Niedersachsen weiterhin daran fest. Niedersachsen werde unmittelbar vor Beginn des Winters und vor möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen kein unnötiges Risiko eingehen, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). "Hier gilt daher weiter: Wer mit Covid infiziert ist, bleibt zu Hause."

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PCR-Test bleibt bei Verdachtspersonen Pflicht

Verpflichtet zur Isolation sind Personen, die ein positives PCR-Testergebnis haben sowie Personen, die einen begründeten Verdacht haben, mit Corona infiziert zu sein. Dies ist bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest der Fall, der mittels eines PCR-Tests abgeklärt werden muss. Nur ein positives PCR-Testergebnis fließt in die Statistik der Gesundheitsämter und des Robert Koch-Instituts ein. Darüber hinaus bleibt in Niedersachsen nach Angaben der Gesundheitsministerin auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen.

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Niedersächsische Absonderungsverordnung

Die Verordnung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Hier geht es zum Download. Download (221 KB)

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 22.11.2022 | 12:00 Uhr

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