Cannabis auf Volksfesten? Viele Veranstalter noch unsicher
Wie mit Cannabis auf Volksfesten umgehen? Das fragen sich einige Veranstalter in Niedersachsen. In Hannover gilt für das Frühlingsfest ein Verbot. Doch einige Organisatoren wollen noch abwarten.
Der Veranstalter in Hannover hat für das Verbot auf dem gesamten Gelände von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht. "Wir haben viele Kindergeschäfte auf dem Platz und auch viele Besucher, die im Kindesalter sind", sagte ein Sprecher. Das Frühlingsfest geht noch bis zum 21. April. Unklar ist jedoch noch, wie mit dem Cannabis-Konsum auf dem Schützenfest vom 28. Juni bis 7. Juli umgegangen wird. Die Stadt prüft das Thema derzeit nach eigenen Angaben. In direkter Nähe zum Schützenplatz gebe es eine Kita und eine Schule, so eine Sprecherin. Außerdem würden wegen der Sommerferien viele Kinder und Jugendliche auf dem Fest erwartet.
Verbotszonen in Bremen und Goslar
Auf der Osterwiese in Bremen weise der Sicherheitsdienst darauf hin, dass der Konsum auf dem von Minderjährigen gut besuchten Fest weitgehend ausgeschlossen sei, so ein Sprecher des Bremer Wirtschaftsressorts. Auf dem Schützenfest in Goslar soll Cannabis auf dem Festplatz sowie im Bereich der Ein- und Ausgänge verboten werden. Das Fest vom 28. Juni bis 7. Juli sei eine Familienveranstaltung, so der Volksfestverein.
Kein Verbot bei Maiwoche in Osnabrück
In Osnabrück wird es auf der Maiwoche vom 8. bis 20. Mai dagegen keine Verbotszonen geben. Allerdings: "Als Veranstalter der Osnabrücker Maiwoche halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorschriften", so ein Sprecher der Marketinggesellschaft. Bei anderen Volksfesten wird erst einmal abgewartet: So auch in Vechta, wo im August der Stoppelmarkt stattfindet. Erst, wenn die ersten großen Märkte stattgefunden hätten, werde "man vielleicht auch beurteilen können, ob spezielle Regelungen in der Marktordnung sinnvoll wären", sagte ein Stadtsprecher. Ähnlich äußerte sich die Stadt Oldenburg, wo von September bis Oktober der Kramermarkt stattfindet. Bis dahin solle das Thema unter anderem mit den Schaustellerinnen und Schaustellern besprochen werden.
Cannabis-Konsum unter bestimmten Vorgaben erlaubt
Seit dem 1. April ist das Cannabis-Gesetz in Kraft. Danach ist Besitz und Anbau unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Jedoch ist der Konsum unter anderem in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen - wie an Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen - verboten.