Armbrust-Attacke in Peine: Angeklagter äußert sich vor Gericht
Am Mittwoch begann das Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Armbrustschützen von Peine. Der 29-Jährige äußerte sich vor Gericht in Hildesheim und sprach von "Stimmen im Kopf" und Erinnerungslücken.
"Stimmen im Kopf" hätten ihm befohlen, schlimme Dinge zu tun, sagte der Angeklagte am Mittwoch vor dem Landgericht Hildesheim. Außerdem habe er gesagt, dass er am Tag der Tat eine dreiviertel Flasche Whiskey getrunken und daher keine Erinnerung an die Attacke habe, so ein Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Laut eines vorläufigen psychiatrischen Gutachtens hat er eine paranoide Schizophrenie.
29-Jähriger soll dauerhaft in psychiatrisches Krankenhaus
Aufgrund "seiner fortbestehenden Gefährlichkeit" hatte die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Angestrebt werde, den Beschuldigten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, teilte das Landgericht Hildesheim mit. Der Angeklagte befindet sich bereits vorläufig in einer Klinik. Er soll im Juni dieses Jahres am Bahnhof in Peine mit einer Armbrust auf einen 22-Jährigen geschossen und ihn dadurch schwer verletzt haben. Er hatte die Tat gestanden.
Rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen
Die Strafkammer in Hildesheim prüft außerdem, ob bei der Tat auch rechtsextremistische Gründe eine Rolle gespielt haben können und der Angeklagte sein Opfer bewusst ausgesucht hat. Bei dem Opfer handelt es sich um einen in Deutschland geborenen Mann mit syrischen Wurzeln. Der mutmaßliche Täter soll zudem ein Oberteil mit dem Schriftzug "Deutsche Wut" getragen haben und in verschiedenen rechten Gruppen aktiv sein. Er soll außerdem mit einer Machete bewaffnet gewesen sein und einen weiteren Mann am Bahnhof bedroht haben. Vor Gericht sagte der Beschuldigte dem Sprecher zufolge, er habe sich seit einem Jahr von der rechten Szene distanziert. Die Staatsanwaltschaft wertete den Schuss als gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte muss sich zudem wegen Bedrohung verantworten.