Als Ärztin ausgegeben: 23-Jährige muss in psychiatrische Klinik
Eine 23-Jährige, die sich als Assistenzärztin ausgegeben und Patienten behandelt hat, wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Von einer weiteren Strafe sah das Gericht ab. Es begründete seine Entscheidung mit einem Gutachten, nach dem die Persönlichkeit der jungen Frau gestört ist. Bei der Urteilsverkündung hieß es, dass der Frau geholfen und die Allgemeinheit geschützt werden müsse. Denn laut Gericht könne nicht ausgeschlossen werden, dass die 23-Jährige in Zukunft ähnliche Straftaten begehe, wenn sie unbehandelt bliebe. Die Gefahr sei zu groß, dass sie erneut als Ärztin arbeite und dabei am Ende Patienten sterben könnten. Laut Gericht gebe es keine Zweifel daran, dass die Verurteilte Urkunden gefälscht, sich damit als Ärztin ausgegeben und eigenverantwortlich Patienten behandelt hat. Mittlerweile studiere die Frau Medizin, erneut mittels gefälschter Unterlagen - und arbeite wieder als Aushilfe im Krankenhaus. Selbst das Strafverfahren habe sie nicht davon abgehalten, ein Lügenkonstrukt aufrechtzuerhalten.
In zwei Krankenhäusern mithilfe gefälschter Unterlagen tätig
Ursprünglich war das Urteil schon Ende Februar erwartet worden. Die Angeklagte musste sich in dem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen mit Urkundenfälschung sowie Amtsanmaßung mit gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen verantworten. Dieser Taten habe sie sich laut Gericht auch schuldig gemacht. Um bei den Krankenhäusern in Geestland (Landkreis Cuxhaven) und Meppen (Landkreis Emsland) eingestellt zu werden, soll die Frau eine nachgebildete Approbationsurkunde und einen gefälschten Lebenslauf verwendet haben. Tatsächlich habe sie zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert gehabt, so das Gericht.
Angeklagte hat Vorwürfe vor Gericht eingeräumt
In der Meppener Klinik habe die Frau als Assistenzärztin in der Unfallchirurgie gearbeitet, so das Gericht weiter. Laut Anklage hat die 23-Jährige dort mindestens sieben Patienten versorgt und zum Beispiel Schnittwunden an Händen und im Gesicht genäht. Die Angeklagte soll gewusst haben, "dass sie nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügte und die Patienten und Patientinnen den Eingriffen nicht zugestimmt hätten, hätten sie um die mangelnde Qualifikation der Angeklagten gewusst", so das Landgericht. Vor Gericht hatte die Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt.
Betrug flog nach Hinweis von Rettungssanitäter auf
Das Meppener Krankenhaus hatte einen Hinweis erhalten, wodurch der Betrug aufgeflogen war. Ein 59-jähriger Rettungssanitäter war misstrauisch geworden, nachdem er sich länger mit der Frau unterhalten hatte. Vor Gericht sagte er aus, dass er die Angeklagte nach ihrer Fachrichtung gefragt habe. Als sie mit "Neurochirurgie" geantwortet habe, stand für ihn fest, dass sie keine Ärztin sein könne: "Wann will sie denn dann mit dem Studium angefangen haben - etwa als Achtjährige?" Diesen Verdacht hatten die vorgesetzten Ärzte und Krankenhausverwaltungen offenbar nicht. Sie glaubten der jungen Frau ihre Geschichte, wonach sie bereits mit 16 Jahren das Abitur gemacht und danach ihr Studium in fünf Jahren durchgezogen habe.
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