Eine alte Frau führt ein Telefongespräch mit einem Smartphone. © picture alliance / dpa | Matthias Balk Foto: Matthias Balk

Abofallen am Telefon: Welche Rechte haben Verbraucher?

Stand: 28.03.2025 14:38 Uhr

Trickreich versuchen einige unseriöse Firmen, Verbrauchern am Telefon ein Abonnement für Pflegeboxen, Glücksspiele oder Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. So erkennen Sie den Betrug.

Bei Anruf Abzocke: In den betrügerischen Telefonaten wird oft nicht eindeutig mitgeteilt, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Behalten Betroffene anschließend ihre Kontobewegungen nicht im Blick, können große finanzielle Schäden eintreten.

Dabei sind Werbeanrufe ohne vorab geleistete Einwilligung der Angerufenen in Deutschland unzulässig. Doch immer wieder kommt es vor, dass sich Firmen ohne Einverständnis telefonisch an Verbraucherinnen und Verbraucher wenden.

So funktioniert die Masche der unseriösen Abofallen-Firmen

Die Anrufer verschleiern oft den wahren Hintergrund ihres Anrufs, melden sich zum Beispiel als Meinungsforschungsinstitut. Oder es wird der Eindruck erweckt, dass der oder die Angerufene etwas gewonnen hätte - beispielsweise Probepäckchen für ein Produkt. Manchmal wird ihnen mitgeteilt, dass sie an einem kostenlosen Gewinnspiel-Abo teilgenommen hätten, das jetzt kostenpflichtig sei.

Um an die in Aussicht gestellten Gewinne zu kommen, werden die Angerufenen dazu gebracht, in dem Telefonat ihre Bankdaten anzugeben. Die Anrufer nehmen Teile des Telefonats auf. Die Mitschnitte können dann im Anschluss manipuliert werden, sodass sie wie eine mündliche Zustimmung zu einem Vertrag erscheinen.

Neue Masche: Untergeschobene Verträge zu Pflegeboxen

Bei den Verbraucherzentralen mehren sich zudem Berichte über Anrufer, die sich als Mitarbeitende von Krankenkassen oder des medizinischen Dienstes ausgeben und die Angerufenen zu Verträgen über Pflegehilfsmittelboxen drängen. Die Boxen enthalten medizinische Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder Atemschutz-Masken.

Bei anerkanntem Pflegegrad und individuellem Bedarf übernehmen zwar die Pflegekassen die Kosten für solche Produkte bis zu monatlich 42 €. Doch bei unseriösen Telefon-Anbietern können die Pflegekassen die Anträge aufgrund mutmaßlich gefälschter Unterschriften ablehnen und die Verbraucher bleiben auf den Kosten sitzen. Außerdem bieten diese Boxen oftmals nicht passgenau die Produkte, die von Pflegebedürftigen benötigt werden. Hat die Kasse aber die 42 € für die Box schon bezahlt, müssen die Versicherten die noch fehlenden Pflegehilfsmittel aus der eigenen Tasche zahlen.

Wann ist ein am Telefon geschlossener Vertrag rechtsgültig?

Auch ein am Telefon geschlossener Vertrag kann grundsätzlich rechtsgültig sein. Doch dafür müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Die Anrufer müssen zum Beispiel Kündigungsfristen und Preise nennen und auf das Widerrufsrecht hinweisen. Bei Mobilfunk-, Energieversorger- und Glücksspiel-Verträgen sieht es allerdings anders aus: Dort kommen Verträge nur noch durch eine schriftliche Einwilligung des Kunden zustande.

Wie kommen Abofallen-Betrüger an Kontaktdaten?

Die Kontaktdaten der Angerufenen beziehen die Firmen häufig von Adresshändlern. Diese wiederum erhalten die Adressen, wenn Menschen an Gewinnspielen teilnehmen und dabei ihr Einverständnis geben, von Werbetreibenden kontaktiert zu werden. Doch nicht immer liegt den Anrufern eine solche Einwilligung vor.

Richtiges Verhalten bei Werbeanrufen

Generell ist ein guter Schutz vor Werbeanrufen, mit der Herausgabe seiner Telefonnummer und anderen persönlichen Daten so sparsam wie möglich zu sein und die Teilnahme an Gewinnspielen zu überdenken.

Bei Werbeanrufen gilt grundsätzlich:

  • Das Telefonat so schnell wie möglich beenden. Die Aussage: "Kein Interesse" und das Auflegen des Hörers sind ein guter Schutz.
  • Möglichst nicht das Wort "Ja" sagen, stattdessen in ganzen Sätzen antworten.
  • Keine persönliche Daten herausgeben.
  • Die Telefonnummer des Anrufers und den Zeitpunkt des Anrufs notieren. Anschließend die Bundesnetzagentur informieren.
  • Wird die Telefonnummer des Anrufers nicht angezeigt, danach fragen.
  • Häufen sich die Anrufe, kann ein Wechsel der Telefonnummer sinnvoll sein.

Hilfe bei unverlangt zugesandter Ware

Wenn Waren zugeschickt werden, ohne dass diese bestellt wurden, können diese Schritte helfen:

  • Rechnung nicht bezahlen, Mahnungen und Inkasso-Schreiben widersprechen.
  • Angeblich abgeschlossenen Kauf- oder Abonnementverträgen schriftlich widersprechen.
  • Klar darauf hinweisen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Den angeblichen Vertrag dennoch kündigen.
  • Es besteht keine Pflicht, unverlangt zugesandte Ware zurückzuschicken.

Hilfe bei Rechnungen und Lastschrift

Kommen Rechnungen für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement oder wird hierfür das Bankkonto belastet, sollte man wie folgt vorgehen:

  • Schriftlich Widerspruch einlegen.
  • Bank kontaktieren, SEPA-Mandat stoppen. Ohne Vorlage einer schriftlichen Einwilligung muss die Bank die Beträge der letzten 13 Monate zurückbuchen.
  • Regelmäßig Kontobewegungen kontrollieren.

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Markt | 31.03.2025 | 20:15 Uhr

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