Stralsunder Zoll beschlagnahmt 150.000 Zigaretten
Das Hauptzollamt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) hat in nur einem Monat in rund 150.000 Zigaretten sichergestellt. Dabei handelt es sich nach Angaben der Zoll-Sprecherin Sabine Mattil um Tabakwaren ohne Steuerzeichen, welche überwiegend in Polen erworben wurden. "Da das den Eigenbedarf bei weitem überschreitet, gehen wir hier von einer gewerblichen Nutzung aus", so Mattil. Tabakwaren, die auf diese Weise in die Europäische Union befördert wurden, stellen eine Steuerhehlerei dar und haben eine Strafanzeige zur Folge. Außerdem haben Zöllner 21,5 Liter Liquids für E-Zigaretten und 3,6 Kilogramm Tabak-Feinschnitt beschlagnahmt.
Richtmengen für Eigenbedarf
Für Käufer sind legale Tabakwaren an der Steuerbanderole und am Gesundheitsaufdruck erkennbar, so Mattil. Für den Kauf solcher Produkte im Ausland gilt: 800 Zigaretten dürfen für den Eigenbedarf steuerfrei mit nach Deutschland gebracht werden. Desweiteren ein Kilogramm Rauchtabak und ein Liter Liquids für E-Zigaretten. Darüber hinaus wird Tabaksteuer erhoben. Das gilt auch, wenn für Familie und Freunde Zigaretten ins Land gebracht werden, erläutert Sabine Mattil.