Haftstrafen für Waffenschmuggler im Rostocker Überseehafen

Das Amtsgericht Rostock hat im Prozess wegen Waffenhandels am Rostocker Überseehafen die drei Angeklagten verurteilt. Die Männer wurden wegen gemeinschaftlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Im vergangenen September hatte der Zoll drei Männer vor dem Grenzübertritt am Überseehafen kontrolliert. Kurz darauf trat einer der drei aufs Gas und lieferte sich ein Wettrennen mit der Polizei. In Gelbensande (Landkreis Rostock) wurde schließlich das Auto gefunden, in Bentwisch (Landkreis Rostock) ein herrenloser Rucksack - darin sechs halbautomatische Schusswaffen und elf Magazine. Zwei der Männer hatten angegeben, nichts von den Waffen gewusst zu haben, die einer von ihnen, ein 38-Jähriger, in Bierpaletten versteckt hatte. Das Amtsgericht hielt das für unwahrscheinlich: Der 38-Jährige wurde laut Staatsanwaltschaft Rostock zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, der Fahrer des Autos zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, und der jüngere Begleiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft plant, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
