Zwei Jahre Bewährung für ehemaligen Lehrer
Das Schweriner Amtsgericht hat einen ehemaligen Lehrer der Schweriner Waldorfschule wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Pädagoge vor drei Jahren sieben Mal an einer 12-jährigen Schülerin vergangen hatte. Der heute 48-Jährige darf zudem drei Jahre lang nicht als Lehrer arbeiten.
Schule trennt sich vom Lehrer - ohne Anzeige
Der Pädagoge hatte sich das erste Mal während einer Bootsfahrt, zu der er die Schülerin eingeladen hatte, an dem Mädchen vergangen. Der Lehrer war zwar nicht für die Schülerin zuständig, hatte ihr aber Gitarrenunterricht gegeben. Bereits damals gab es Hinweise darauf, dass der Lehrer ein Verhältnis mit der Schülerin hatte. Daraufhin trennte sich die Schulleitung von dem Lehrer, allerdings ohne ihn anzuzeigen. Die Schülerin meldete sich erst Anfang dieses Jahres bei der Polizei. Zuvor hatte sie sich einer Psychologin anvertraut.