Fahrerflucht: Bei "Blechschäden" bald nur noch Ordnungswidrigkeit?
Das Bundesjustizministerium erwägt, Unfallflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden - sofern es sich nur um Sachschäden handelt.
Das Bundesjustizministerium erwägt, Unfallflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden - sofern es sich nur um Sachschäden handelt.