Keine neuen Windeignungsgebiete in der Seenplatte vor September

Die Planung neuer Windeignungsgebiete in der Mecklenburgischen Seenplatte verschiebt sich voraussichtlich um ein halbes Jahr. Der Planungsverband will seinen Entwurf im September vorlegen. Es seien noch tiefgreifende Prüfungen zum Umweltschutz nötig, so der Planungsverband. Im vergangenen Herbst gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach muss geprüft werden, ob die Windkraft mit allen unter Schutz stehenden Tierarten verträglich ist. Dieser Anspruch ist neu. Zuvor ging es um spezielle Tierarten, die unmittelbar vor dem Aussterben stehen. Bekanntestes Beispiel ist der Schreiadler, der bereits das Aus für mehrere Windeignungsgebiete bedeutet hat. Die Prüfung werde mindestens bis zum Sommer dauern, daher könne der Planungsverband frühestens im September über die Windeignungsgebiete in der Mecklenburgischen Seenplatte entscheiden. Laut dem sogenannten "Wind-an-Land-Gesetz" müssen bis Ende 2032 zwei Prozent der Kreisfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.
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