Warnstreik am Freitag: Antworten auf häufige Fragen
Es wird mal wieder gestreikt. Diesmal im Nahverkehr in ganz Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern. Hier die wichtigsten FAQs zum Thema:
Warum wird eigentlich gestreikt?
Grund sind festgefahrene Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Deswegen will ver.di will Druck in den Verhandlungen machen. Die Gewerkschaft fordert für die rund 2.400 Beschäftigten unter anderem zehn zusätzliche Urlaubstage. Der Kommunale Arbeitgeberverband hatte zuletzt auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Unternehmen hingewiesen.
Könnte es weitere Streiks geben?
Das hängt davon ab, ob es zwischen den Konfliktparteien - also Arbeitnemer- und Arbeitgebervertretern - eine baldige Einigung gibt. Sollten die Verhandlungen scheitern, sind weitere Streiks im ÖPNV nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.
Wenn der Streik am Samstag beendet ist, fährt dann alles wieder nach Plan?
Auch nach dem Ende des Warnstreiks am Samstag kann es in Mecklenburg-Vorpommern noch zu Verspätungen und Einschränkungen kommen. Hintergrund ist, dass die Verkehrsbetriebe erst nach und nach ihre Busse und Bahnen aus den Betriebshöfen auf die Straße bzw. Schiene bekommen. Und das dauert erfahrungsgemäß seine Zeit.
Welche Rechte habe ich als Fahrgast im ÖPNV?
Anders als bei der Bahn, haben Reisende im Bus-Nahverkehr deutlich weniger Rechte. Weder Verspätungen noch Ausfälle führen zu einer Verpflichtung für Schadenersatz von den Busunternehmen - das sieht die entsprechende EU-Verordnung so vor. Lediglich die rechtzeitige Information der Fahrgäste ist vorgeschrieben, aber erst 30 Minuten nach der geplanten Abfahrt. Außerdem müssen die Busunternehmen Beschwerden entgegen nehmen und binnen eines Monats auf solche antworten.
Was aber, wenn ich mit vollen Einkaufstaschen gestrandet bin und Sturm aufzieht oder Schnee rieselt?
In diesem Fall können Reisende zumindest auf Kulanz und auf ein Entgegenkommen der Busunternehmen setzen. Es empfiehlt sich immer, zuerst beim entsprechenden Unternehmen anzufragen, wo das Verkehrsmittel bleibt. Unabhängig davon können Reisende, die länger erfolglos gewartet haben und ein Taxi nehmen mussten um weiter zu kommen, die Quittung samt Darlegung des Härtefalls beim jeweiligen Busunternehmen einreichen. Aber: ohne Gewähr auf Auszahlung. Auch bei einer Erstattung kann nicht zwingend mit der vollen Summe gerechnet werden.