Tariftreuegesetz in MV: Land will Vergabemindestlohn einführen
Die Landesregierung hat einen wichtigen Nachtrag zum Tariftreuegesetz beschlossen, das bereits im Landtag beraten wird: Mecklenburg-Vorpommern will einen sogenannten Vergabemindestlohn einführen. Das wurde nach der auswärtigen Kabinettssitzung in Parchim bekannt.
Laut dem Tariftreuegesetz sollen öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen gehen, die Tarif oder tarifgleich bezahlen. Ist kein Tarifvertrag anwendbar oder liegen die dort geregelten Löhne sehr niedrig, soll ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro gelten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) zufolge soll das Gesetz möglichst am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt dann bei 12,41 Euro.
Kritik von Unternehmensverbänden in MV
Der DGB Nord begrüßte das Gesetz, die Wirtschaft äußerte sich kritisch. Sven Müller von der Vereinigung der Unternehmensverbände MV sagte, das Tariftreuegesetz sowie der Vergabemindestlohn würden die kleinst- und mittelständischen Betriebe in MV zusätzlich belasten, deren Wettbewerbsfähigkeit schmälern und Arbeitsplätze gefährden. Schwesig verteidigte das Vorgehen der Regierung. Man wolle die Unternehmen schützen, die ihre Mitarbeiter besser bezahlten und die deshalb vielleicht nicht den kleinsten Preis in einer Ausschreibung anbieten könnten, sagte sie.