Rostock: Mehrjährige Haftstrafen für Geldautomatensprenger

Stand: 12.05.2023 14:55 Uhr

Das Rostocker Landgericht hat am Freitag zwei Männer wegen mehrerer Geldautomatensprengungen in Mecklenburg-Vorpommern zu siebeneinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die beiden Haupttäter wurden wegen Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und schweren Bandendiebstahls verurteilt. Der 26-Jährige mutmaßliche Kopf der Bande muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Komplize wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt 20 Jahre war. Ein dritter Angeklagter erhielt wegen Sachbeschädigung ein Jahr ohne Bewährung. Nach Angaben des Richters wollten sich die mehrfach vorbestraften Männer - alle drei sind Deutsche - durch die Taten eine fortlaufende Einkommensquelle verschaffen, um so ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Rund 185.000 Euro erbeutet

Die Haupttäter hatten im Herbst 2021 in Ferdinandshof und in Plate Geldautomaten durch ein Gasgemisch zur Explosion gebracht. In Plate konnten sie rund 185.000 Euro erbeuten, die sie zurückzahlen müssen. In beiden Fällen entstand hoher Sachschaden. In Rostock scheiterte ein Sprengversuch. Im Mai vergangenen Jahres wurde nach Ansicht des Gerichts ein Automat in Potsdam aufgebrochen, um ihn für eine Sprengung vorzubereiten. Daran war der dritte Angeklagte beteiligt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Gesprengter Geldautomat in Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim). © Michael-Günther Bölsche Foto: Michael-Günther Bölsche

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 12.05.2023 | 19:30 Uhr

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