Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung, die jeder Netznutzer, der Strom durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss (ähnlich wie eine Briefmarke als Porto für einen entfernungsunabhängigen Versand berechtigt). Die Netzentgelte sind entfernungsunabhängig, sie gewähren Zugang zum Stromtransport und -verteilungssystem und nicht zu einer einzelnen Erzeugungsanlage.
Das Netzentgelt kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, weil Stromnetze natürliche Monopole sind. Daher wird das Netzentgelt reguliert und muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden. Die Netzentgelte basieren auf den durch die Regulierungsbehörden festgelegten zulässigen Erlösobergrenzen. Die zulässigen Erlösobergrenzen ergeben sich aus den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes zuzüglich eines regulatorischen Gewinns (der sogenannten Eigenkapitalverzinsung) sowie jährlichen Anpassungen. Diese regulierten Kosten sind die Grundlage der Preise, die Netzbetreiber von den Netznutzern für den Transport und die Verteilung der Energie verlangen dürfen.
In eher ländlich geprägten Regionen sind die Netznutzungsentgelte höher als in dichter besiedelten Ballungsräumen. Der Grund: In dünnbesiedelten Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, verteilen sich die Kosten auf weniger Verbraucher.
Ein Grund ist die Energiewende: Neue Leitungen, Instandhaltung und der Ausgleich schwankender Stromeinspeisung kosten Geld. Insbesondere in Regionen mit hoher dezentraler Einspeisung - etwa aus Windkraft wie im Norden - und demzufolge hohem Ausbaubedarf ist mit stärkeren Netzentgeltsteigerungen zu rechnen als in Regionen, in denen weniger Erzeugung nicht-fossilen Stroms zu finden ist.
Der Betrag findet sich auf der Jahresabrechnung unter dem Punkt "Netzentgelt" oder "Netznutzungsentgelt" separat ausgewiesen.