Kündigung: Mutmaßlicher Neonazi bekommt teils Recht
Die Rostocker Stadtverwaltung hatte einem Mann wegen mutmaßlicher Neonazi-Verbindungen gekündigt. Das Arbeitsgericht Rostock hat nun in einem aufsehenerregenden Prozess entschieden, dass das rechtswidrig war. Seine Stelle kann er trotzdem nicht antreten..
Im November vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung dem Kläger gekündigt, bevor er seine Stelle als Abteilungsleiter im Gesundheitsamt antreten konnte. Zur Begründung hieß es, der Mann habe nicht die notwendige Verfassungstreue. Diese Kündigung sei rechtswidrig, so das Arbeitsgericht Rostock.
Begründung: Verdacht allein kein Kündigungsgrund
Mehrere Rostocker Initiativen hatten gewarnt, dass er an rechtsextremen Veranstaltungen teilgenommen habe und gewaltbereit sei. Das allein reiche aber nicht, um die Kündigung zu begründen, urteilte der Richter. Die Stadt hätte den Mann demnach auch an anderer Stelle ohne hoheitliche Aufgaben einsetzen können.
Zweite Kündigung aus formellen Gründen ist rechtens
Durch das Urteil in erster Instanz wird der Kläger aber trotzdem nicht den gewünschten Posten im Gesundheitsamt bekommen. Der Mann hatte nämlich noch eine zweite Kündigung von Seiten der Stadt erhalten, rein aus Formalien. Diese ist aus Sicht des Gerichts wirksam.