Vier Jahre Haft nach nächtlichem Überfall auf die Eltern
Nach einem Angriff auf seine Eltern muss ein Mann aus Nordwestmecklenburg wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre ins Gefängnis. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes
Das Landgericht Schwerin hat einen 46-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte Ende Mai dieses Jahres in Grevesmühlen seine Eltern nachts in ihrem Haus überfallen und mit einer Schreckschusspistole und einem Messer schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Ursprünglich war er wegen versuchten Mordes von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Die Richterinnen und Richter waren am Ende des Prozesses allerdings überzeugt, dass der Angeklagte rechtzeitig von seinem Vorhaben abgelassen hat und deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen war. Die Eltern konnten sich damals in der Küche verbarrikadieren. Ihr Sohn ließ sich wenig später bei sich zuhause widerstandslos festnehmen.
Verletzungen schon in der Kindheit
Das Familiendrama nahm offenbar schon in der Kindheit des Angeklagten seinen Lauf, als der Angeklagte von seinem Vater häufig missachtet, gedemütigt und manchmal auch geschlagen wurde. Letztlich fühlte er sich auch als Erwachsener nicht verstanden und geachtet. Nach einem konkreten handfesten Streit mit seinem Vater zu Ostern dieses Jahres scheiterte der Angeklagte mit dem Versuch, die Familie zu einer gemeinsamen Aussprache zu bewegen. Nun stellte sich auch seine Mutter gegen ihn, was seinen Groll verstärkte. Anfangs hatte er im Prozess behauptet, er habe seine Eltern nur zur Rede stellen und ihnen Angst einjagen wollen. Das nahm ihm das Gericht nicht ab.
Eltern akzeptieren Entschuldigung
Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte bei seinen Eltern entschuldigt und seine Tat bereut. Vater und Mutter hofften am Ende sogar auf eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten, der - wie sie über ihren Anwalt mitteilen ließen - schließlich immer noch ihr Sohn sei.