Urteil: Kein Recht auf Zugang zu medizinischer Sterbehilfe
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden: Todkranke in Deutschland haben kein Anrecht auf Medikamente zur Sterbehilfe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden: Todkranke in Deutschland haben kein Anrecht auf Medikamente zur Sterbehilfe.