Todkranker Matteo: Krankenkasse muss Medikament nicht zahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Eltern abgelehnt. Sie müssen das Geld für die Tabletten selbst aufbringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Eltern abgelehnt. Sie müssen das Geld für die Tabletten selbst aufbringen.