Rostock: "Trauerschwindler" erhält Haftstrafe
Der Bestatter muss für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Laut Gericht hat er die Trauer von Witwen zu seinem Vorteil ausgenutzt.
Der Bestatter muss für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Laut Gericht hat er die Trauer von Witwen zu seinem Vorteil ausgenutzt.