Neues Selbstbestimmungsgesetz geht an den Start
Künftig reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern.
Künftig reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern.